Rauchwarnmelder
Seit dem 31.12.2017 müssen in Bayern alle Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Art. 46 - Wohnungen
(4) 3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
(4) 4 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wir übernehmen die Planung und den Einbau der Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und der BayBO.
In vielen Fällen macht es auch Sinn, Rauchwarnmelder in Kombination mit Alarmanlagen und / oder Smart Home-Systemen zu installieren.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.